Psychologische Praxis Günter Rupp

1. Kostenerstattung für Psychotherapie

Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich privat Versicherte (je nach Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung) und Selbstzahler behandeln. Behandlungen gesetzlich Versicherter im Erstattungsverfahren führe ich derzeit nicht durch.

2. Kosten für Selbstzahler

Die Kosten für Selbstzahler für eine Psychotherapie oder Suchttherapie sind einheitlich geregelt. Umfang und Frequenz werden individuell vereinbart.

Honorare im Detail (ab 1. Juli 2022):

Anamneseerhebung
(einmalig etwa 90 Minuten)

120 Euro

Einzeltherapiestunde
(mindestens 50 Minuten)  

100 Euro



3. Kosten für die Verkehrspsychologie

Erstellung eines Kostenplans:

Bei verkehrspsychologischen Therapien hängt der Umfang von der Problematik und den bereits erzielten Änderungen ab. Zu Beginn erstelle ich zusammen mit Ihnen einen individuellen Zeit- und Kostenplan. Mit meinem ausgereiften und langjährig erprobten Konzept lassen sich Behandlungserfolge oft schon nach 5 bis 15 Einzelsitzungen erreichen. Einen Teil davon können Sie durch Gruppensitzungen abgedecken, was Kosten spart.

Honorare im Detail (ab 1. Juli 2022):

Verkehrspsychologische Leistungen


Orientierungsgespräch mit Maßnahmeplanung
(einmalig etwa 90 Minuten)

120 Euro

MPU-Vorbereitung
(2 Einzel- oder eine Doppelstunde)

240 Euro

Psychotherapeutische Leistungen


Anamneseerhebung
(einmalig etwa 90 Minuten)

120 Euro

Einzeltherapiestunde
(mindestens 50 Minuten)  

100 Euro

Doppelstunde (mindestens 100 Minuten)

160 Euro

Schulungen


Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (psychologischer Teil)

320 Euro

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit (nach § 2a StVG)

320 Euro


4. Kosten für Fortbildung und Supervision

Die Kosten hängen vom Fortbildungskontext und Aufwand ab. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.