Psychologische Praxis Günter Rupp

1. Kostenerstattung für Psychotherapie

Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich privat Versicherte (je nach Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung) und Selbstzahler behandeln. Behandlungen gesetzlich Versicherter im Erstattungsverfahren führe ich nicht durch.

2. Kosten für Selbstzahler

Die Kostensätze für Selbstzahler für eine Psychotherapie oder eine ambulante Suchttherapie sind über die Sitzungshonorare einheitlich geregelt. Umfang und Frequenz der Sitzungen werden individuell mit Ihnen vereinbart.

Honorare im Detail (ab 1. Juli 2025):

Anamneseerhebung
(einmalig 90 - 120 Minuten)

150 Euro

Einzeltherapiestunde
(mindestens 50 Minuten)  

120 Euro



3. Kosten für die Verkehrspsychologie

Erstellung eines Kostenplans:

Bei verkehrspsychologischen Therapien hängt der Umfang von der Problematik und den bereits erzielten Änderungen ab. Zu Beginn erstelle ich zusammen mit Ihnen einen individuellen Zeit- und Kostenplan. Mit meinem ausgereiften und langjährig erprobten Konzept lassen sich Behandlungserfolge oft schon nach 5 bis 10 Therapiestunden und bei Bedarf mit einem kurzen MPU-Training erreichen. Einen Teil davon können Sie durch Doppelsitzungen abdecken, was Kosten spart.

Honorare im Detail (ab 1. Juli 2025):

Verkehrspsychologische Leistungen


Orientierungsgespräch mit Maßnahmeplanung
(einmalig 90 - 120 Minuten)

150 Euro

MPU-Vorbereitung
(1 Sitzung mit MPU-Training, 1 Auswertungssitzung, Bescheiniging)

300 Euro

Psychotherapeutische Leistungen


Einzeltherapiestunde
(mindestens 50 Minuten)  

120 Euro

Doppelstunde (mindestens 100 Minuten)

180 Euro

Schulungen


Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (psychologischer Teil)

350 Euro

Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit (nach § 2a StVG)

350 Euro


4. Kosten für Fortbildung und Supervision

Die Kosten hängen vom Fortbildungskontext und Aufwand ab. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.