1. Kostenerstattung für Psychotherapie
Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich privat Versicherte (je nach Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung) und Selbstzahler behandeln. Behandlungen gesetzlich Versicherter im Erstattungsverfahren führe ich derzeit nicht durch.
2. Kosten für Selbstzahler
Die Kosten für Selbstzahler für eine Psychotherapie oder Suchttherapie sind einheitlich geregelt. Umfang und Frequenz werden individuell vereinbart.
Honorare im Detail (ab 1. Juli 2022):
Anamneseerhebung | 120 Euro |
Einzeltherapiestunde | 100 Euro |
3. Kosten für die Verkehrspsychologie
Erstellung eines Kostenplans:
Bei verkehrspsychologischen Therapien hängt der Umfang von der Problematik und den bereits erzielten Änderungen ab. Zu Beginn erstelle ich zusammen mit Ihnen einen individuellen Zeit- und Kostenplan. Mit meinem ausgereiften und langjährig erprobten Konzept lassen sich Behandlungserfolge oft schon nach 5 bis 15 Einzelsitzungen erreichen. Einen Teil davon können Sie durch Gruppensitzungen abgedecken, was Kosten spart.
Honorare im Detail (ab 1. Juli 2022):
Verkehrspsychologische Leistungen | |
Orientierungsgespräch mit Maßnahmeplanung | 120 Euro |
MPU-Vorbereitung | 240 Euro |
Psychotherapeutische Leistungen | |
Anamneseerhebung | 120 Euro |
Einzeltherapiestunde | 100 Euro |
Doppelstunde (mindestens 100 Minuten) | 160 Euro |
Schulungen | |
Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (psychologischer Teil) | 320 Euro |
Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit (nach § 2a StVG) | 320 Euro |
4. Kosten für Fortbildung und Supervision
Die Kosten hängen vom Fortbildungskontext und Aufwand ab. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.