1. Kostenerstattung für Psychotherapie
Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich privat Versicherte (je nach Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung) und Selbstzahler behandeln. Behandlungen gesetzlich Versicherter im Erstattungsverfahren führe ich nicht durch.
2. Kosten für Selbstzahler
Die Kostensätze für Selbstzahler für eine Psychotherapie oder eine ambulante Suchttherapie sind über die Sitzungshonorare einheitlich geregelt. Umfang und Frequenz der Sitzungen werden individuell mit Ihnen vereinbart.
Honorare im Detail (ab 1. Juli 2025):
Anamneseerhebung | 150 Euro |
Einzeltherapiestunde | 120 Euro |
3. Kosten für die Verkehrspsychologie
Erstellung eines Kostenplans:
Bei verkehrspsychologischen Therapien hängt der Umfang von der Problematik und den bereits erzielten Änderungen ab. Zu Beginn erstelle ich zusammen mit Ihnen einen individuellen Zeit- und Kostenplan. Mit meinem ausgereiften und langjährig erprobten Konzept lassen sich Behandlungserfolge oft schon nach 5 bis 10 Therapiestunden und bei Bedarf mit einem kurzen MPU-Training erreichen. Einen Teil davon können Sie durch Doppelsitzungen abdecken, was Kosten spart.
Honorare im Detail (ab 1. Juli 2025):
Verkehrspsychologische Leistungen | |
Orientierungsgespräch mit Maßnahmeplanung | 150 Euro |
MPU-Vorbereitung | 300 Euro |
Psychotherapeutische Leistungen | |
Einzeltherapiestunde | 120 Euro |
Doppelstunde (mindestens 100 Minuten) | 180 Euro |
Schulungen | |
Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (psychologischer Teil) | 350 Euro |
Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit (nach § 2a StVG) | 350 Euro |
4. Kosten für Fortbildung und Supervision
Die Kosten hängen vom Fortbildungskontext und Aufwand ab. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.