Angebote zur Verkehrspsychologie
1. "Laufbahnberatung" vor einer MPU
Hier handelt es sich um ein einmaliges Beratungsgespräch unter Berücksichtigung Ihrer Vorgeschichte und der Beurteilungskriterien zur Kraftfahreignung. Die Nutzung dieses Angebots ist nicht gebunden an die Vereinbarung weiterer Dienstleistungen. Die vorgenommenen diagnostischen Abklärungen dienen der Orientierung und Maßnahmeplanung. Es werden Voraussetzungen und mögliche Wege zum Ausräumen von Eignungsbedenken bis zur Wiederherstellung der Fahreignung aufgezeigt. Die Ergebnisse der Abklärung sind für Sie selbst bestimmt und unterliegen wie alle Daten in meiner Praxis der beruflichen Schweigepflicht. Die Durchführung orientiert sich an den vom Bund Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) erarbeiteten fachlichen Grundsätzen.
2. Psychotherapeutische Hilfen
Die Fragestellungen, bei denen eine psychotherapeutisch gestützte Aufarbeitung sinnvoll ist, sind vielfältig:
- Folgen von Unfällen und Übergriffen im Straßenverkehr
- verkehrsbezogene Angststörungen
- altersbedingte oder gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Alkohol- und Drogenkonsum
- Impulskontrollstörungen
- Aggressionsdelikte
- Selbstüberforderungstendenzen.
Aufgrund der unterschiedlichen Fragestellungen legen wir Schwerpunkte, Ziele und Behandlungsumfang gemeinsam fest. Die Therapie wird bei Bedarf durch flankierende verkehrspsychologische Angebote oder Verlaufskontrollen ergänzt.
Die Psychotherapie fördert auch Ihre Fahreignung und orientiert sich an den gültigen Begutachtungsleitlinien. Alle Ziele werden individuell festgelegt. So ist beispielsweise nicht immer ein Alkoholverzicht notwendig, aber manchmal fällt er leichter als kontrolliertes Trinken. Erst der genaue therapeutische Blick und eine ergebnisoffene Debatte ermöglichen hier eine passende Lösung.
Nach Umsetzung der vereinbarten Ziele können Sie mit „gutem Gewissen“ zu einer Eignungsuntersuchung gehen. Als optionales Zusatzangebot, das Ihnen hilft, die erzielten Veränderungen dort plausibel zu machen, biete ich auch ein MPU-Training an.
3. Maßnahmen zur Sperrzeitverkürzung
Verkehrstherapeutische Maßnahmen vor Gerichtsverhandlungen werden von Fachanwälten zunehmend empfohlen, da diese sich positiv auf das Strafmaß und die Fahrerlaubnissperre auswirken können. Auch nach einer Verurteilung besteht die Möglichkeit, über eine verkehrstherapeutische Maßnahme eine Sperrzeitverkürzung anzustreben. Dies muss allerdings bei Gericht beantragt werden, entweder von Ihnen oder Ihren Rechtsanwalt. Auch wenn es hierfür keinen Rechtsanspruch gibt, zeigen meine Erfahrungen, dass fachliche Maßnahmen von den Gerichten gewürdigt werden und meist zu Sperrzeitverkürzungen führen.
4. Hilfen vor und nach einem Strafverfahren
Bei massiven oder wiederholten Delikten steht vor Gericht oft viel auf dem Spiel. Mitunter drohen Haftstrafen, so dass gezielte Behandlungsmaßnahmen sinnvoll sein können. Oder Sie können bereits ausgesprochene Therapieauflagen über mein Praxisangebot abdecken. Am häufigsten machen Gerichte von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn sich Verstöße auf Substanzstörungen oder psychische Probleme zurückführen lassen, Sie eine Behandlung bereits begonnen haben und die Sozialprognose einen Behandlungserfolg erwarten lässt.
5. MPU-Training
Dies ist ein Zusatzangebot für Praxisklienten oder für Teilnehmer, die bereits an anderer Stelle eine Therapie oder Fachberatung durchlaufen oder ihre Problematik in einer Selbsthilfegruppe aufgearbeitet haben. Das Training dient dazu, Erreichtes zu überprüfen und sich an eine bevorstehende Begutachtung heranzutasten. Hierfür steht ein ganzer Tag in einer Gruppe mit vier bis acht Teilnehmern zur Verfügung. Dort erläutere ich zunächst Untersuchungsabläufe und Begutachtungskriterien. In Übungen und Rollenspielen lernen Sie verschiedene MPU-Stationen kennen.
Außerdem erkennen Sie Unterschiede zwischen einer hilfreichen und weniger hilfreichen Gestaltung der Gutachter-Klient-Beziehung. Hierdurch können Sie Ängste abbauen und Lernschritte überprüfen. Es werden offene „Baustellen“ erkannt und Schritte zu einer erfolgreichen MPU aufgezeigt. Der Tag endet mit individuellen Rückmeldungen und Empfehlungen. Ergänzend besteht die Möglichkeit einer „Generalprobe“ kurz vor dem Begutachtungstermin. In einer verkürzten Variante können Sie das MPU-Training auch als Einzelmaßnahme (im Umfang von zwei bis drei Einzelstunden) buchen.
6. Verkehrspsychologische Beratung für Fahranfänger (nach § 2a, Abs.7 StVG)
Als amtlich anerkannter als Verkehrspsychologischer Berater gemäß § 71 FeV biete ich für mehrfach auffällige Fahranfänger eine gezielte Beratung an. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und wird von der Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) durch ein Qualitätssicherungssystem fachlich begleitet.
7. Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 StVG)
Seit dem 1. Mai 2014 ist das neue Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft. Das alte Verkehrszentralregister wurde in das neue Fahreignungsbewertungsregister (FAER) übergeführt. Wer im FAER mit Punkten belastet ist, sollte diese rechtzeitig abbauen, um dem bei acht Punkten drohenden Fahrerlaubnisentzug vorzubeugen. Diese Maßnahme empfiehlt sich auch für Kraftfahrer, die als Begleitpersonen beim begleiteten Fahren mit 17 mitwirken wollen, jedoch mit zwei Punkten im FAER belastet sind.
8. Verkehrspsychologische Fortbildung und Supervision
Aufgrund langjähriger Erfahrung als Verkehrspsychologe, Ausbilder und Supervisor biete ich Einzel- oder Gruppensupervision für angehende oder praktizierende Verkehrspsychologen an. Ich leite seit vielen Jahren einen verkehrspsychologischen Fachteam-Qualitätszirkel und führe themenzentrierte Fortbildungsveranstaltungen durch. Primäre Adressaten dieser Angebote sind Fachkollegen mit verkehrsrehabilitativen Schwerpunkten oder Berufsgruppen, die häufiger mit Verkehrsfragestellungen oder Führerscheinverlusten von Klienten konfrontiert sind.